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   OLG Stuttgart, 03.12.1981 - 8 W 284/81   

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https://dejure.org/1981,2348
OLG Stuttgart, 03.12.1981 - 8 W 284/81 (https://dejure.org/1981,2348)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.12.1981 - 8 W 284/81 (https://dejure.org/1981,2348)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Dezember 1981 - 8 W 284/81 (https://dejure.org/1981,2348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Würdigung der Gesamtumstände der beiderseitigen Interessen; Vorliegen eines "ausreichenden Grundes" für die Verweigerung der Zustimmung zu der Veräußerung der Wohnung durch den anderen Ehegatten; Interesse am Besitz der Ehewohnung des Ehegatten als ...

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1365
    Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Verfügung über Vermögen im Ganzen; Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung der Ehewohnung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 634
  • ZMR 1983, 207 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 08.01.1975 - BReg. 3 Z 102/74

    Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung; Ausreichender Grund; Einzelfall;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.1981 - 8 W 284/81
    Diese Annahme ist rechtsfehlerhaft, weil das Landgericht verkannt hat, daß das Interesse an dem Besitz der Ehewohnung nicht schon an und für sich ein ausreichender Grund iSd § 1365 Abs. 2 BGB ist; nötig ist vielmehr eine Abwägung mit den Interessen des anderen Ehegatten an der beabsichtigten Veräußerung, also eine Würdigung der Gesamtumstände (vgl. u.a. Bay- ObLGZ 1963, 183, 187; OLG Köln NJW 1971, 2312, 2314; BayObLG NJW 1975, 833, 834).

    Das ist kein dem Wesen des Güterstandes fremder und mit seinen Grundprinzipien unvereinbarer Zweck, wie es die Sicherheitsleistung für eine künftige Zugewinnausgleichsforderung sein mag; der Fall liegt also anders, als der von dem Bayerischen Obersten Landesgericht (NJW 1975, 833) entschiedene, in dem eine solche Bedingung - ausnahmsweise - als unzulässig angesehen worden ist.

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.1981 - 8 W 284/81
    Soweit die Antragsgegnerin sich auf die Unwirksamkeit der Belastung der Eigentumswohnung beruft und daraus einen Weigerungsgrund herleiten will, ist auf die zur Frage der Verfügung über das Vermögen im ganzen von dem Bundesgerichtshof (NJW 1980, 2350 = BGHF 2, 166) aufgestellten Grundsätze hinzuweisen.
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